NWB Nr. 36 vom Seite 2508

Schlussabrechnung Corona-Überbrückungshilfen: Paket 1 – Checklisten mit Berechnung

[i]November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe I, II und IIIDie von den Steuerberatern eingereichten Anträge auf Überbrückungshilfen I bis III sowie auf November- und Dezemberhilfen (sog. Paket I) und auf Überbrückungshilfen III Plus und IV (sog. Paket II) mussten häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten gestellt und von den Behörden bewilligt werden. Für das Paket 1 ist daher bis zum [i]Jahn, NWB 24/2022 S. 1707eine Schlussabrechnung über das elektronische Antragsportal der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (go.nwb.de/2uqvi) einzureichen, wenn die Antragstellung durch prüfende Dritte vorgenommen wurde und Bewilligungs- bzw. Teilablehnungsbescheide für die beantragten Programme ergangen sind. In Einzelfällen kann eine Verlängerung der Einreichungsfrist bis zum beantragt werden. Mit der Schlussabrechnung wird die Antragsberechtigung für jedes Förderprogramm erneut geprüft und anhand der tatsächlich realisierten Umsatzeinbrüche und der tatsächlich entstandenen förderfähigen Fixkosten die endgültige Höhe der Förderung ermittelt und die Nachzahlung bzw. Rückforderung berechnet.

Zur Vorbereitung und Berechnung der Schlussabrechnung für das Paket 1 stehen Ihnen in der NWB Datenbank kostenlose Checklisten mit Berechnung (Scholze, Schlussabrechnung Corona-Überbrückungshilfen: Paket 1 – Checklisten mit Berechnung, Arbeitshilfe, NWB HAAAI-62722) zur Verfügung, welche Ihnen darüber hinaus die optimale Grundlage für Ihre Mandantengespräche bieten.

Hinweis:

[i]Arbeitshilfe zur Schlussabrechnung für das Paket 2Die Abrechnung für das Paket 2 folgt erst im Jahresverlauf. Die passende Arbeitshilfe finden Sie jedoch bereits jetzt in der NWB Datenbank (Scholze, Schlussabrechnung Corona-Überbrückungshilfen: Paket 2 ? Checklisten mit Berechnung, Arbeitshilfe, NWB WAAAJ-18436).

Excel-Tools für die Schlussabrechnung

[i]Fünf BerechnungsprogrammeIn der Arbeitshilfe ( NWB HAAAI-62722) sind für die November- und Dezemberhilfe 2020 sowie die Corona-Überbrückungshilfe I bis III jeweils einzelne Excel-Tools verfügbar. Diese berücksichtigen alle die FAQ des BMF zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen mit Stand v. 5.5.2022, darüber hinaus fließen in die Berechnungsgrundlagen auch die FAQ des jeweiligen Hilfsprogramms ein.

[i]FörderungsberechnungMithilfe des Berechnungsprogramms können Sie die sich auf Basis der Fixkosten und des maßgebenden Erstattungssatzes ergebende Förderung berechnen. Insbesondere wird dabei ausgewiesen, welche Abzugsbeträge – zum Beispiel anzurechnende Leistungen aus anderen Programmen – zu berücksichtigen sind. [i]Antragsvoraussetzungenim Hinblick auf Umsatzrückgänge

Hierfür können Sie die Mandantendaten in den einzelnen thematisch strukturierten Arbeitsblättern erfassen. In einem ersten Schritt werden die Antragsvoraussetzungen im Hinblick auf die Umsatzrückgänge geprüft. Besonderheiten hierbei:

  • [i]Überbrückungshilfe III: Günstigerprüfung NeustarthilfeFür die Überbrückungshilfe III wird für kleine bzw. Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe ein direkter Vergleich erstellt, ob hier die monatlichen Durchschnittswerte des Jahres 2019 berücksichtigt werden sollten.

  • [i]November- und DezemberhilfeFür die November- und Dezemberhilfe wird in einem assistierten Verfahren unter Berücksichtigung des Gründungsdatums, einer Soloselbständigkeit und Außer-Haus-Umsätzen die maßgebliche Bemessungsgrundlage für den Rückgang des Umsatzes identifiziert.

[i]Ermittlung der FixkostenBei den Überbrückungshilfen I bis III ist es notwendig, die förderfähigen Fixkosten zu ermitteln. Diese können Sie in den Arbeitshilfen entsprechend der seitens der FAQ bzw. des digitalen Portals vorgebebenen Struktur erfassen. Hiermit können Sie effektiv und zeitsparend die nötigen Eingaben vorbereiten. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, die maßgeblichen Ist-Kosten den bei der Antragstellung angegebenen Kosten direkt gegenüberzustellen, um Ihren Mandanten mögliche Abweichungen aufzuzeigen.

[i]Unterstützung bei der MandantenberatungDie Excel-Tools unterstützen Sie außerdem bei der Mandantenberatung, indem das Berechnungsergebnis darlegt, ob sich unter Berücksichtigung der laut Bescheid bewilligten Förderung keine Konsequenzen ergeben oder eine Nachzahlung bzw. Rückforderung entsteht.

Fundstelle(n):
NWB 2022 Seite 2508
NWB WAAAJ-21546