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BFH Urteil v. - IV R 81/73 BStBl 1977 II S. 721

Gesetze: EStG § 16

Zur Abgrenzung zwischen laufendem gewerblichem Gewinn und tarifbegünstigtem Betriebsaufgabegewinn bei der Veräußerung von Grundbesitz

Leitsatz

Eine Personengesellschaft, die ein Grundstück erwirbt, um darauf zur Vermietung oder Verpachtung bestimmte Industrie- oder Gewerbebauten zu errichten und damit einen Gewerbebetrieb zu betreiben, erzielt grundsätzlich keinen tarifbegünstigten Betriebsaufgabengewinn, sondern einen laufenden gewerblichen Gewinn, wenn sie etwa zwei Jahre später nach Scheitern des Projekts das Grundstück parzelliert, teilweise erschließt und die Parzellen an verschiedene Erwerber veräußert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 721
IAAAA-91262

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 23.06.1977 - IV R 81/73

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