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Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
werden Baumaßnahmen an einem fertiggestellten Gebäude durchgeführt, so ist eine Abgrenzung des Erhaltungsaufwands von den nachträglichen Herstellkosten zu treffen. Michael Heine erläutert das Wissenswerte zu den Anschaffungsnahen Herstellkosten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.
Zweifelsfragen zur einmaligen Energiepreispauschale 300 € beantwortet Daniel R. Kälberer in seinem Beitrag und geht dabei auch auf die Gestaltungshinweise ein.
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Herzliche Grüße
Ihre