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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – Gerüstet für die Erstellung & Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2024
2024 stellt einen neuen Abschnitt im Zeitalter der Berichterstattung und für viele Unternehmen eine Herausforderung dar. In kürzester Zeit sollen nun Risiken und Wirken eines Geschäftsbetriebs auf die ESG-Kriterien erkannt, bemessen und bewertet werden. Nach dem aktuellen Zeitplan müssen Unternehmen also jetzt handeln! Um die Nachhaltigkeitsberichtspflicht ab dem umsetzen zu können, sollte spätestens ab dem Geschäftsjahr 2024 mit der Datenerfassung begonnen und dafür schon heute eine genaue Vorgehensweise geplant und implementiert werden.
Für Unternehmen, die bisher keine Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlichen mussten, ist es ratsam noch in diesem Jahr eine Basis zu schaffen und ein dementsprechendes Berichtswesen aufzubauen. Anpassen an die CSR-Richtlinie 2.0 hingegen sollten sich Unternehmen mit in der Vergangenheit bereits vollzogener nachhaltiger Berichterstattung.
2023 kann somit für die Revision und Angleichung des bisherigen Vorgehens und der Messstandards genutzt werden. Seit Januar dieses Jahres ist außerdem die EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft getreten, welche von jedem in der EU ansässigen, nach der CSRD Verordnung berichtspflich...