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Steuerrecht | Zufluss einer Dividende beim beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft
Dem beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft fließt die Dividende bereits bei Fälligkeit zu, wenn die Kapitalgesellschaft zahlungsfähig ist und wenn es keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse gegen eine Auszahlung der Dividende gibt. Ob es derartige Hindernisse gibt, richtet sich nach dem ausländischen Recht am Sitz der ausländischen Kapitalgesellschaft.
Der in Deutschland ansässige Kläger war in den Streitjahren 2007 bis 2010 Alleingesellschafter der kroatischen X-D.o.o., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach kroatischem Recht. Die X-D.o.o. beschloss in den Streitjahren Ausschüttungen von ca. 8.000 € im Jahr 2007, 120.000 € im Jahr 2008, 306.000 € im Jahr 2009 und 70.000 € im Jahr 2010, die sie dem Kläger aber nicht ausz...