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Hygiene – was ist das? (Teil I)
Das Hygienemanagement ist in den Arztpraxen mittlerweile ein sehr wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeit. Es beschreibt alle Hygienemaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Versorgung von Patienten notwendig sind. Aber auch die persönliche Hygiene spielt eine große Rolle. Doch was genau gilt es dabei z. B.achten? Was bedeuten Begriffe wie „PSA“ oder „Basishygiene“? Dieser Beitrag erläutert Ihnen die Grundlagen der Hygiene und ihre Begrifflichkeiten.
Rechtliche Grundlagen
Bei dem Stichwort „rechtliche Grundlagen“ wird so mancher Leser das Gesicht verziehen. Für den täglichen Praxisbetrieb sind diese jedoch unumgänglich – egal, ob Sie mit Medizinprodukten arbeiten oder eine Desinfektionsmittellösung ansetzen. Hinter jeder Tätigkeit verbirgt sich ein entsprechendes Gesetz oder eine Verordnung, die beachtet werden muss. Zunächst geben wir einen kleinen Überblick über geltendes Recht im Hinblick auf das Hygienemanagement. Hierunter fallen zum Beispiel:
Hygieneverordnungen der Bundesländer (MedHygV)
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), z. B. TRGS 525
Biostoffverordnung (BioStoffV), z. B. TRBA 250
Berufsgenossenschaftliche Regeln, z. B. DGUV Regel 107-002, DGUV Regel 101-018
Sie sehen, dass etliche Vorgaben beachtet werden müssen. Umso wichtiger ist es, dass Sie sämtliche Hygienemaßnahmen in Ihrem praxisinternen Qualitätsmanagement (QMS) dokumentieren. Ein wichtiges Dokument ist z. B. der Hygieneplan.