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Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ab Oktober
Ab Oktober gilt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Hierauf macht die Bundesregierung aktuell aufmerksam.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Mit der neuen Verordnung werden Arbeitgeber verpflichtet, auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen. Innerhalb der Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgeber unter anderem das Angebot an Beschäftigte prüfen, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Außerdem müssen sie prüfen:
die Umsetzung der AHA+L-Regel an den Arbeitsplätzen,
die Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte, etwa durch Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räume...