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BBK Nr. 18 vom

Wegfall der Abzinsungspflicht für Verbindlichkeiten nach dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz

Dr. Johannes Riepolt

Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz vom wurde die bestehende Abzinsungspflicht für bestimmte Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. ersatzlos gestrichen. Die wesentlichen bilanziellen Aspekte, die aus dem Wegfall der Abzinsungspflicht resultieren, werden im folgenden Buchführungs-Seminar zusammenfassend erläutert. Dabei wird auch auf die unterschiedlichen Möglichkeiten der Barwertermittlung im alten Recht eingegangen.

I. Bilanzierung von Verbindlichkeiten nach altem Recht

Handelsbilanziell besteht eine Abzinsungspflicht im Bereich der Passiva lediglich für Rückstellungen, sofern die zugrunde liegende Verpflichtung am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweist. Eine Abzinsung für Verbindlichkeiten ist dem HGB hingegen fremd.

Steuerbilanziell sind Verbindlichkeiten nach altem Recht grundsätzlich unter sinngemäßer Anwendung von § 6 Nr. 2 EStG zu bewerten: Demnach bilden die Anschaffungskosten oder der höhere Teilwert den Ausgangspunkt zur Bewertung, dies entspricht im Ergebnis dem Nenn- bzw. Rückzahlungsbetrag. Der Bilanzansatz erfolgt sodann grundsätzlich mit dem Barwert des Nen...

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