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Steuerrecht | Keine vGA bei einer unterbliebenen Provision für sog. Parallelimporte
Erhält eine Vertriebsgesellschaft von ihrer ausländischen Muttergesellschaft, deren Produkte sie im Inland vertreibt, keine gesonderte Provision für die von ihren Konkurrenten durchgeführten Parallelimporte, ist dies keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).
Die [i]Verkauf im Konzernvertrieb, aber auch durch Parallelimporte A-GmbH war für den Vertrieb der Pharmaprodukte ihrer ausländischen Muttergesellschaft (M) zuständig und erhielt hierfür eine Provision. Konkurrenten der A-GmbH vertrieben in Deutschland ebenfalls Originalprodukte der M, die sie allerdings durch sog. Parallelimporte erworben hatten: Sie kauften die Originalprodukte der M in Drittstaaten mit einem niedrigeren Preisniveau auf (z. B. Rumänien) und boten sie in Deutschland dann billiger an. Die M war wirtschaftlich gezwungen, Drittstaaten zu einem niedrigeren Abgabep...