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Einkommensteuer | Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Steuerpflichtigen (BFH)
Die Steuerermäßigung für
Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG kann auch nach der Neufassung der
Vorschrift durch das JStG 2008 nur in Anspruch genommen werden, wenn der
Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden bei einem Kreditinstitut
gutgeschrieben wird. Die Gutschrift des Rechnungsbetrags im Wege der
Aufrechnung durch Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des
Steuerpflichtigen bei der leistungserbringenden GmbH genügt den gesetzlichen
Anforderungen an den Zahlungsvorgang nicht (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger ist von Beruf Dachdeckermeister und an einer GmbH beteiligt. Er beauftragte diese im Streitjahr (2017) mit Abdichtungs- und Reparaturarbeiten an seinem Wohnhaus. Die ihm hierfür gestellte Rechnun...