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Verfahrensrecht | Überlange Verfahrensdauer und Wiedergutmachung auf andere Weise als durch Entschädigung (BFH)
Ist dem Entschädigungskläger
aufgrund der unangemessen langen Dauer eines Gerichtsverfahrens ein
Nichtvermögensnachteil entstanden, ist allein der Gesichtspunkt, der
Entschädigungskläger sei neben der Überlänge des Verfahrens keinen
weitergehenden immateriellen Nachteilen ausgesetzt gewesen, im
finanzgerichtlichen Verfahren regelmäßig nicht geeignet, dem
Entschädigungskläger eine Geldentschädigung zu versagen und ihn auf eine
Wiedergutmachung in anderer Weise zu verweisen (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt (§ 198 Abs. 1 Satz 1 GVG). Nach Abs. 1 Satz 2 der Vorschrift richtet sich die Angemessenheit der Verfahrensd...