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Die Besteuerung der Gesellschafter einer KGaA
Die Besteuerung der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) umfasst sowohl die Anwendung des Transparenz- als auch des Trennungsprinzips des Steuerrechts. Kommanditaktionäre und die persönlich haftenden Gesellschafter (phG) werden grds. unterschiedlich besteuert. Der Beitrag bietet daher einen Überblick über die Besteuerungskonzepte der KGaA sowie seiner beiden verschiedenen Gesellschaftergruppen. Im Mittelpunkt der Ausführungen stehen dabei Fragen der Ertragsbesteuerung der Komplementäre, die bei dieser hybriden Gesellschaftsform eine Sonderrolle in der Besteuerung einnehmen. Die Rechtsprechung hat noch längst nicht alle bedeutsamen Fragen beantworten können und der Gesetzeswortlaut gibt Anlass zu unterschiedlichen Auslegungen, wie der Beitrag aufzeigt.
Einordnung
Die KGaA wird gerne als hybride Gesellschaftsform bezeichnet, da sie sowohl Merkmale einer Personen- als auch einer Kapitalgesellschaft aufweist. Beschreibend formuliert lässt sie sich auch als „vollrechtsfähige KG mit Aktionären statt Kommanditisten“, oder als „AG mit persönlich haftendem Gesellschafter anstelle des Vorstands“ bezeichnen. So ist das Grundkapit...