Online-Nachricht - Mittwoch, 31.08.2022

Gesetzgebung | Keine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat am das 8. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen. Danach soll ab dem die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfallen, bei Erwerbsminderungsrenten sollen die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben werden. Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen zur Fortentwicklung des elektronischen Datenaustauschs zwischen Arbeitgebern und den Trägern der sozialen Sicherung, aber auch der Sozialversicherungsträger untereinander.

Digitalisierung von Meldeverfahren

Ein Großteil der Regelungen des Gesetzes betrifft die Digitalisierung von Meldeverfahren. So soll z.B. die Vorlage des Sozialversicherungsausweises nicht mehr erforderlich sein, da ein Abruf der Versicherungsnummer bei der Rentenversicherung durch die Arbeitgeber ermöglicht wird. Ziel ist die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Sozialversicherungsträger sowie der Wirtschaft von Bürokratie- und Verwaltungsaufwand.

Erweiterungen in der Künstlersozialversicherung

Im Künstlersozialversicherungsgesetz werden die Befreiungsmöglichkeiten zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Berufsanfänger erweitert. Auch werden die Regelungen für einen Zuverdienst aufgrund von nicht-künstlerischen selbständigen Tätigkeiten an die Regelungen zu einer zusätzlichen abhängigen Beschäftigung angepasst. Die vorgesehene Regelung knüpft an den Schwerpunkt der Tätigkeit an und löst die pandemiebedingt befristet erhöhten Zuverdienstregelungen ab.

Hinweis:

Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des BMAS veröffentlicht.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 31.8.2022 (il)

Fundstelle(n):
YAAAJ-21100