Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommen-/Lohnsteuer | Kein Werbungskostenabzugsverbot gem. § 12 Nr. 3 EStG bei der Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers für Lohnsteuer, die auf den eigenen Arbeitslohn entfällt
Aufwendungen eines angestellten Geschäftsführers zur Tilgung von Haftungsschulden sind auch insoweit als Werbungskosten bei dessen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, als die Haftung auf nicht abgeführter Lohnsteuer beruht, die auf den Arbeitslohn des Geschäftsführers entfällt. Das Abzugsverbot des § 12 Nr. 3 EStG steht dem nicht entgegen (Bezug: § 3 Abs. 1, § 34, § 43, § 69 AO; § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10d Abs. 4 Nr. 4, § 12 Nr. 3, § 38 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 42d Abs. 3 Satz 4 EStG; § 40 Abs. 2, § 68 Satz 1, § 100 Abs. 2 Satz 2, § 121 Satz 1, § 127 FGO).