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Einkommensteuer | Einkommensteuerliche Behandlung barer Zuzahlungen an den inländischen Privatanleger im Zusammenhang mit einer Verschmelzung US-amerikanischer Kapitalgesellschaften
(1) Bei der Besteuerung eines im Inland steuerpflichtigen Aktieninhabers einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft findet § 20 Abs. 4a EStG bei einem aufgrund einer Verschmelzung erfolgten Tausch der Aktien mit Spitzen- und Barausgleich keine Anwendung, wenn bei rechtsvergleichender Betrachtung die Verschmelzung aufgrund der hohen Barzahlungen nicht einmal hypothetisch in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 3 Nr. 5 UmwStG fallen könnte. (2) Der gesamte Vorgang ist danach als Tausch gegen die Gewährung eines Mischentgelts nach § 20 Abs. 2 S. 674Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EStG zu besteuern (Bezug: § 20 Abs. 4a, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EStG; § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 5 UmwStG 2006).
§ 20 Abs. 4a EStG trifft bei einem aufgrund gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen vollzogenen Tausch abweichend von § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG und den §§ 13 und 21 UmwStG ...BStBl 2022 II S. 359BStBl 2011 I S. 1314