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Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz
Eine Zustellung von Einkommensteuerbescheiden an einen in der Schweiz wohnhaften Stpfl. unmittelbar durch die Post ist völkerrechtlich erstmals für Besteuerungszeiträume ab dem zulässig (Bezug: § 122, § 155 AO; § 9, § 10 VwZG; Art. 31 WÜRV; Art. 1 Abs. 2, Art. 2, Art. 17, Art. 28 Abs. 6, Art. 30 des Übereinkommens über die gegenseitige Hilfe in Steuersachen).
Das Übereinkommen über die gegenseitige Hilfe in Steuersachen vom i. d. F. des Protokolls vom wurde von der Schweiz erst am ratifiziert und ist dort am in Kraft getreten. Nach Art. 28 Abs. 6 Satz 1 des Abkommens gilt das Übereinkommen erst für die Amtshilfe im Zusammenhang mit Besteuerungszeiträumen, die ab dem 1.1. des Folgejahres nach dem Inkrafttretens-Jahr des Abkommens beginnen....