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BFH 05.04.2022 IX R 27/18, StuB 17/2022 S. 677

Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen

(1) Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt und auch keine Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe von Steuerforderungen beeinflussen, welche zur Tabelle anzumelden sind. (2) Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, entsteht ein Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG nicht bereits zu dem Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Bestätigung des Senatsurteils vom - IX R 38/16, NWB IAAAG-85046, BFH/NV 2018 S. 721; Bezug: § 251 Abs. 2 Satz 1 AO; § 87 InsO; § 17 EStG).

Praxishinweise

Steuerbescheide dürfen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr ergehen, wenn darin Insolvenz...BStBl 2010 II S. 11BStBl 1998 II S. 428

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