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BFH Urteil v. - III R 58/76 BStBl 1977 II S. 376

Gesetze: BewG 1965 § 79 Abs. 2

Bei pauschal ermittelter Kostenmiete kommt ein Zuschlag wegen Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter nicht in Betracht

Leitsatz

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (Urteile vom III R 103/75, BFHE 113, 382, BStBl II 1975, 54, und vom III R 82/73, BFHE 114, 264, BStBl II 1975, 191), daß bei Bewertung eines bebauten Grundstücks im Ertragswertverfahren auf der Grundlage der pauschalierten Kostenmiete eine Erhöhung der Miete wegen Übernahme der Kosten der Schönheitsreparaturen durch den Mieter nicht in Betracht kommt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 376
OAAAA-91208

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 28.01.1977 - III R 58/76

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