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BFH 04.05.2022 I R 46/18, Kommentierte Nachricht BBK 18/2022 S. 835

Steuerrecht | Gebühr bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft

Nimmt der Steuerpflichtige einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zurück, kann die Gebühr nach § 89 Abs. 7 Satz 2 AO reduziert werden; eine Reduzierung der Gegenstandsgebühr auf eine Zeitgebühr ist aber nicht zwingend geboten, sondern es genügt, wenn die Gegenstandsgebühr auf der Grundlage des bisherigen anteiligen Zeitaufwands ermäßigt wird.

Die [i]Finanzamt hatte bereits 156 Stunden aufgewendet Klägerin war eine KG, deren Gesellschafter planten, einen Zweitwohnsitz im Ausland zu begründen. Die KG beantragte daher im Dezember 2013 eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt zu den möglichen steuerlichen Folgen, insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Entstrickung der Wirtschaftsgüter und Beteiligungen. Es kam daraufhin zu umfangreichen Prüfungen und zur Prüfung alternativer Sachverhaltsgestaltungen. Im Frühjahr 2014 teilte das Finanzam...

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