Zur Frage der Verletzung des Steuergeheimnisses bei Bekanntgabe von Vergleichsgrundstücken für die Ermittlung der üblichen Miete an das Finanzgericht
Leitsatz
Es verstößt nicht gegen das Steuergeheimnis, wenn das FG zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Einheitsbewertung eines bebauten Grundstücks im Ertragswertverfahren auf der Grundlage der üblichen Miete dem FA die Bezeichnung der Vergleichsobjekte aufgibt, nachdem der Kläger gegen die im Mietspiegel ausgewiesene Miete substantiierte Einwendungen vorbringt, die das FA nicht widerlegt. Die in den Vergleichsobjekten erzielten Mieten dürfen jedoch nicht dem einzelnen Vergleichsobjekt zugeordnet werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 196 KAAAA-91189
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