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Körperschaftsteuer | Belastung der Dividenden eines Versorgungswerkes (BFH)
Es verletzt nach der im Jahr 2010
geltenden Rechtslage nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des
Art. 3 Abs. 1
GG, dass Dividenden, die ein öffentlich-rechtliches
Versorgungswerk von inländischen Kapitalgesellschaften in seinem gemäß
§ 5 Abs.
1 Nr. 8 KStG steuerbefreiten BgA bezieht, für
Körperschaftsteuerzwecke gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m.
§ 32 Abs.
1 Nr. 1 KStG einem abgeltenden Kapitalertragsteuerabzug
von den Bruttoeinnahmen mit einer teilweisen Abstandnahme auf drei Fünftel des
Steuerabzugs unterliegen (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin ist ein öffentlich-rechtliches berufsständisches Versorgungswerk. Ihre Tätigkeit als berufsständisches Versorgungswerk wurde körperschaftsteuerlich als BgA i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG eingeordnet. Hinsichtlich der im BgA erzielten ...