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NWB 34/2022 S. 2395

Coronahilfen | Verlängerung der Frist für Schlussabrechnungen

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen wird über den hinaus bis zum verlängert. Zudem soll bis spätestens zum im Einzelfall auch eine Fristverlängerung bis zum beantragt werden können. Die verlängerten Einreichungsfristen betreffen sowohl das Paket 1 (Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe) als auch das Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV). Die Beantragung der weitergehenden Fristverlängerung bis zum Jahresende 2023 muss ebenso wie die Einreichung der Schlussabrechnungen selbst über das bekannte Onlineportal erfolgen.

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