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WP Praxis Nr. 9 vom Seite 292

ISA (DE) 501: Prüfungsnachweise – Besondere Überlegungen zu ausgewählten Sachverhalten

Inhalte und deutsche Modifikationen

WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps

ISA (DE) 501 „Prüfungsnachweise – Besondere Überlegungen zu ausgewählten Sachverhalten“ ist Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des IDW. Der Standard beruht auf einer Übersetzung des ISA 501 „Audit Evidence – Specific Considerations for Selected Items“ und enthält ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften. Seine Regelungen sollen obligatorisch angewendet werden bei der Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem beginnen (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden); eine freiwillige vorzeitige Anwendung war bereits zwei Jahre zuvor zulässig. Aus Anlass der Bedeutung und Aktualität des ISA (DE) 501 stellt der Beitrag die Inhalte und die deutschen Modifikationen des Standards für die Anwendung in der Abschlussprüfungspraxis komprimiert, übersichtlich und nutzerfreundlich dar.

Der Beitrag ist Teil einer Reihe von Beiträgen über die zu den GoA des IDW zählenden ISA (DE). Neben den einzelnen, zu den GoA des IDW gehörenden ISA (DE), werden in der Beitragsreihe auch formale Änderungen im Gefüge der GoA des IDW durch die Anwendung der ISA (DE) sowie daraus entstehende materielle Änderungen gegenüber den bisherigen IDW Prüfungsstandards im Überblick behandelt.

Philipps, Anpassungsbedarf bei Anwendung der ISA (DE), , NWB LAAAH-92961

Kernaussagen
  • ISA (DE) 501 ist Teil der GoA des IDW. Der Standard enthält die Regelungen des ISA 501 und ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften.

  • Der Standard formuliert Regelungen, damit Abschlussprüfer (übereinstimmend mit ISA (DE) 330, ISA (DE) 500 und anderen relevanten ISA (DE)/IDW PS) ausreichend geeignete Prüfungsnachweise zum Vorhandensein und zur Beschaffenheit der Vorräte, zur vollständigen Berücksichtigung von Rechtsstreitigkeiten und Ansprüchen (betreffend die Einheit) im Abschluss sowie zur Angabe und Darstellung von Segmentinformationen in Übereinstimmung mit den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen erlangen.

  • ISA (DE) 501 ist für jede Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den ISA (DE)/IDW PS relevant und von Bedeutung. Der Standard ist (vor allem) auch im Zusammenhang mit ISA (DE) 200 „Übergeordnete Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing“ zu lesen.

I. Bedeutung und Aktualität des Themas

Bei Abschlussprüfungen über Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach dem (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden) werden die International Standards on Auditing (DE) (ISA (DE)) fester Bestandteil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) des IDW. Diese GoA des IDW schließen dann neben bestimmten IDW Prüfungsstandards (IDW PS) mehrheitlich sog. International Standards on Auditing (ISA) unter Berücksichtigung deutscher Besonderheiten (ISA (DE)) ein. Einer dieser ISA (DE) als Teil der GoA des IDW ist ISA (DE) 501 „Prüfungsnachweise – Besondere Überlegungen zu ausgewählten Sachverhalten“. Sein Pendant innerhalb der ISA ist ISA 501 „Audit Evidence – Specific Considerations for Selected Items“, anzuwenden bei der Prüfung von Abschlüssen über Berichtszeiträume mit Beginn am oder nach dem .

ISA (DE) 501 zählt zur Kategorie bzw. zum Regelungsbereich der ISA „Prüfungsnachweise“ (ISA 500-599). Der Standard S. 293formuliert Regelungen für Abschlussprüfer zur Erlangung ausreichend geeigneter Prüfungsnachweise (übereinstimmend mit ISA (DE) 330, ISA (DE) 500 und anderen relevanten ISA (DE)/IDW PS) für bestimmte Aspekte bei Vorräten, Rechtsstreitigkeiten und Ansprüchen betreffend die Einheit sowie Segmentinformationen. Seine Regelungen bezwecken, dass Abschlussprüfer ausreichend geeignete Prüfungsnachweise zum Vorhandensein und zur Beschaffenheit der Vorräte, zur vollständigen Berücksichtigung von Rechtsstreitigkeiten und Ansprüchen, die die Einheit betreffen, sowie zur ordnungsmäßigen Angabe und Darstellung von Segmentinformationen (in Übereinstimmung mit den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen) erlangen.

Aufgrund der zeitlich schon längeren inhaltlichen Anwendungshistorie der ISA in Deutschland sind die deutschen Berufsangehörigen bereits mit den Grundaussagen des ISA (DE) 501, nicht aber mit seinen Inhalten im Detail sowie mit seinen deutschen Modifikationen vertraut. Hier setzt der vorliegende Beitrag an. Er behandelt ISA (DE) 501 in einer zusammenfassenden Darstellung, mit verkürzter, übersichtlicher Wiedergabe seiner Inhalte, orientiert an der Gliederung seiner Anforderungen. Zweck dieser Zusammenfassung ist, allen Interessierten einen detaillierten Überblick über die Standardinhalte zu geben und bei der möglichst effizienten Einarbeitung darin zu unterstützten; sie vermag den Standardtext indes nicht zu ersetzen.

Die Behandlung des Standards beginnt mit einer visuellen, durch Stichworte angereicherten Inhaltsübersicht (Abschnitt II.). Darauf folgend werden der Anwendungsbereich und Anwendungszeitpunkt sowie das Ziel des Standards beschrieben (Abschnitt III.). Anschließend werden die Anforderungen mit ihren zugehörigen Anwendungshinweisen im Standard je Gliederungspunkt nutzerfreundlich „auf einen Blick“ verbal dargestellt (Abschnitt IV.). Zum Schluss des Beitrags werden auch die Modifikationen der „D-Textziffern“ im Standard zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften (und berufsüblichen Verhaltensweisen) „en bloc“ aufgeführt (Abschnitt V.).

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