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Kurzfassung zum Beitrag von Prof. Dr. Katharina Dillkötter und Dipl.-Ök., Dipl.-Verww. (FH), Dipl.-Komm. (VWA) Herbert K. Heidler, WP Praxis 9/2022 S. 298

Die Aussagekraft des Bestätigungsvermerks im öffentlichen Bereich im Unterschied zum HGB-Bestätigungsvermerk

Prof. Dr. Katharina Dillkötter und und Dipl.-Ök., Dipl.-Verww. (FH), Dipl.-Komm. (VWA) Herbert K. Heidler

Der Bestätigungsvermerk bzw. das Prüfungsurteil des Abschlussprüfers soll bestätigen, dass der Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (VFE)-Lage der Kapitalgesellschaft oder des Konzerns vermittelt. Diese Regelung gilt auch für den öffentlichen Bereich, soweit der Abschluss nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung erstellt wird. Die Vorschriften zum kommunalen Rechnungswesen weichen teilweise erheblich von den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ab. Die Abweichungen stellen das tatsächliche Bild der VFE-Lage in Frage. Prof. Dr. Katharina Dillkötter und Dipl.-Ök., Dipl.-Verww. (FH), Dipl.-Komm. (VWA) Herbert K. Heidler untersuchen, inwieweit diese Abweichungen im Bestätigungsvermerk aufzuführen sind, um den Adressaten kein falsches Bild von der VFE-Lage zu vermitteln.

Ein kommunaler Jahresabschluss muss den für das jeweilige Bundesland vorgegebenen Rechtsgrundlagen entsprechen. Die Darstellung der VFE-Lage bezieht sich damit ausschließlich auf diese landesrechtlichen Regelungen.

Eine Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, ...

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