Anerkennung von Arbeitnehmern eines ausländischen Unternehmers, die sich zur Durchführung eines zeitlich begrenzten Auftrags im Inland aufhalten, als ausländische Abnehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967
Leitsatz
Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmers, die lediglich zur Durchführung eines bestimmten, zeitlich begrenzten Auftrags in die Bundesrepublik kommen, ohne hier objektiv erkennbar den örtlichen Mittelpunkt ihres Lebens zu begründen, bleiben ausländische Abnehmer im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967, auch wenn ihr Aufenthalt im Inland von längerer Dauer ist.
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