Nachträgliche Erhöhung der Gehaltsbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, der zu weniger als 50 v. H. beteiligt ist, als verdeckte Gewinnausschüttung
Leitsatz
Die nachträgliche Erhöhung der Gehaltsbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, der am Stammkapital der Gesellschaft zu weniger als 50 v.H. beteiligt ist, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein, wenn gleichzeitig auch die Gehaltsbezüge eines beherrschenden Gesellschafters erhöht werden. Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn eine einseitige Erhöhung zugunsten des beherrschenden Gesellschafters nach Lage des Falles ohne Mitwirkung des Minderheitsgesellschafters nicht durchsetzbar wäre.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 734 EAAAA-91165
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