1. Zu den formellen Voraussetzungen einer Betreibensaufforderung nach § 102 Abs 2 S 1 SGG.
2. Ein Wegfall des Rechtsschutzinteresses kann nicht alleine aus einer fehlenden Klagebegründung hergeleitet werden, weil diese nicht zwingend vorgeschrieben ist. In einer Gesamtschau der konkreten Umstände des Einzelfalls kann aber dennoch ein Wegfall des Rechtsschutzinteresses angenommen werden, beispielsweise dann, wenn sich der Klagegegenstand nicht feststellen lässt (hier: der zu überprüfende Leistungszeitraum bzw der Grund nicht eindeutig bezeichnet wird).
Fundstelle(n): EAAAJ-20554
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 01.06.2021 - L 5 AS 2/20
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