Planungskosten für ein Betriebsgebäude als Teil der Herstellungskosten
Leitsatz
1. Aufwendungen für die Bauplanung sind auch dann als Herstellungskosten des Gebäudes zu aktivieren, wenn zum Bilanzstichtag mit den eigentlichen Bauarbeiten noch nicht begonnen worden ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Planung abgeschlossen ist.
2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen von dem Ansatz dieser Planungskosten ganz oder teilweise abgesehen werden kann, wenn der Unternehmer (Bauherr) die Pläne nicht verwirklicht und ein Gebäude aufgrund neu erstellter Baupläne errichtet.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 614 XAAAA-91150
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