Erstattung zu viel gezahlter Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen
Leitsatz
Dem Europäischen Gerichtshof wird zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob das Unionsrecht es gebietet, dass ein Unternehmer
an seine Vorlieferanten zu viel gezahlte Mehrwertsteuer einschließlich Zinsen direkt vom Finanzamt erstattet verlangen kann,
wenn die entsprechenden zivilrechtlichen Forderungen verjährt sind, aber es andererseits sein könnte, dass die Vorlieferanten
auf Grund einer jeweiligen Rechnungsberichtigung das Finanzamt in Anspruch nehmen. Dann wäre die Folge, dass die Finanzverwaltung
dieselbe Mehrwertsteuer zweimal erstatten müsste.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2022 S. 1610 Nr. 31 DStRE 2022 S. 1015 Nr. 16 KÖSDI 2022 S. 22885 Nr. 9 UR 2022 S. 777 Nr. 20 UR 2024 S. 433 Nr. 11 ZAAAJ-20401
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Online-Dokument
FG Münster, Beschluss v. 27.06.2022 - 15 K 2327/20 AO
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