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NWB-EV Nr. 9 vom Seite 277

Neues Betreuungsrecht und Vorsorgeplanung

Wird ab dem Jahr 2023 ein Umdenken notwendig?

Katharina Weiler

Sowohl die Vorsorgeplanung als auch die Nachfolgegestaltung haben regelmäßig Berührungspunkte mit dem Betreuungsrecht. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass ab dem eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft tritt. Diese ist bereits im Mai 2021 verabschiedet worden und enthält zahlreiche Änderungen dieser Materie. Im Zusammenhang mit ihnen wird von einer „Strukturreform“ oder auch von der größten „Paragrafenwanderung“ seit der Schuldrechtsreform gesprochen. Dieser Beitrag wird daher nach einer kurzen allgemeinen Vorstellung des geänderten Rechts in drei Abschnitten auf die konkreten bevorstehenden Änderungen eingehen. Der erste Teil befasst sich mit Änderungen im Bereich der Vorsorgevollmacht sowie der Kontrollbetreuung. Sodann wird das neue Ehegattenvertretungsrecht gemäß § 1358 BGB n. F. vorgestellt. Abschließend wird auf die geänderte Rechtslage bei öffentlichen Beglaubigungen von Vollmachten durch die Betreuungsbehörde hingewiesen.

Kernaussagen
  • Die Vorsorgevollmacht behält ihre Wichtigkeit, ist aber von zahlreichen Änderungen betroffen.

  • Die zentrale Norm für Vorsorgevollmachten ist § 1820 BGB n. F., der u. a. die Kontrollbetre...

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