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Corona/Ukraine-Krieg – Sonderregel zu Kurzarbeitergeld wird verlängert (Bundesregierung)
Kurzarbeitergeld soll weiterhin gezahlt werden, wenn 10 % der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Das Bundeskabinett hat beschlossen, eine entsprechende Sonderregelung um drei Monate – bis zum – zu verlängern. Hintergrund ist der Ukraine-Krieg. Die pandemiebedingten Sonderregelungen laufen dagegen aus.
Mit der beschlossenen Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) bleiben die Voraussetzungen für den Zugang für Kurzarbeitergeld weiterhin herabgesetzt. Konkret heißt das:
Kurzarbeitergeld kann nach wie vor bereits gezahlt werden, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bis zum Beginn der Corona-Pandemie hatte die Schwelle bei einem Drittel gelegen.
Zur Vermeidung der Kurzarbeit sollen die Beschäftigten nach wie ...