Benjamin Küchenhoff, Michael Schönknecht

Lehrbuch Abgabenrecht für Zölle und Verbrauchsteuern

4. Aufl. 2022

ISBN der Online-Version: 978-3-482-60934-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-63794-0

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Lehrbuch Abgabenrecht für Zölle und Verbrauchsteuern (4. Auflage)

Abschnitt 3: Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht

1351Die Abgabenordnung regelt das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht in ihrem achten Teil (§§ 369 ff. AO). Dieser ist in vier Abschnitte unterteilt:

  • Materielle Strafvorschriften (1. Abschnitt: §§ 369 bis 376 AO);

  • Materielle Bußgeldvorschriften (2. Abschnitt: §§ 377 bis 384 AO);

  • Strafverfahren (3. Abschnitt: §§ 385 bis 408 AO);

  • Bußgeldverfahren (4. Abschnitt: §§ 409 bis 412 AO).

1352Das europäische Recht enthält keine eigenen straf- oder bußgeldrechtlichen Regelungen, wenngleich Art. 42 Abs. 1 UZK den Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen gegen Zuwiderhandlungen abverlangt. Damit ist der achte Teil der AO auch für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben i. S. des Art. 5 Nr. 20 UZK und darüber hinaus für die Einfuhrumsatzsteuer und die Einfuhrverbrauchsteuern uneingeschränkt anwendbar.

1353Die Tatbestände des Steuerstrafrechts sind – mit Ausnahme der §§ 148 und 149 StGB – Blanketttatbestände. Erst im Zusammenspiel mit den Vorschriften des materiellen Steuerrechts ergibt sich die Strafbarkeit eines konkreten Verhaltens. So erschließt sich beispielsweise bei der Steuerhinterziehung nach § 370 AO erst im Zusammenhang mit den Vorschriften des materiellen Steuerrechts, wann Tatsachen „ste...

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