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Einkommensteuer | Behandlung barer Zuzahlungen im Zusammenhang mit einer Verschmelzung US-amerikanischer Kapitalgesellschaften (BFH)
Bei der Besteuerung eines im Inland steuerpflichtigen Aktieninhabers einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft findet § 20 Abs. 4a EStG bei einem aufgrund einer Verschmelzung erfolgten Tausch der Aktien mit Spitzen- und Barausgleich keine Anwendung, wenn bei rechtsvergleichender Betrachtung die Verschmelzung aufgrund der hohen Barzahlungen nicht einmal hypothetisch in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 3 Nr. 5 UmwStG fallen könnte (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Erbengemeinschaft, die durch Herrn Z vertreten wird. Sie ist Rechtsnachfolgerin des verstorbenen ehemaligen Klägers (G). Dieser war im Inland unbeschränkt steuerpflichtig und wurde für das Jahr Streitjahr 2015 einzeln zur Einkommensteuer veranlagt.
Er hielt im Streitjahr 2.000 A...