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Weiterführende Informationen und Erkenntnisse zur Steuerberaterplattform
Für das Zukunftsprojekt der Steuerberaterplattform stehen die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) aufgrund ihrer hoheitlichen Tätigkeit (§ 86 Abs. 2 Nr. 10 und 11 Steuerberatungsgesetz – StBerG) und die DATEV eG als technischer Dienstleister in zentraler Verantwortung. Daher nehmen diese beiden Akteure eine Supervisor-Perspektive in einer von der Autorin durchgeführten empirischen Erhebung ein.
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Erstregistrierung auf der Steuerberaterplattform
[i]Tranchenweise ab dem 1.1.2023Die Erstregistrierung erfolgt tranchenweise ab dem . Dabei wird die Konfigurierung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) für die Berufsträger priorisiert, die Vertretungen vor dem Finanzgericht übernehmen. Anschließend wird eine alphabetische Reihenfolge angestrebt. Für den Registrierungsvorgang benötigen die Berufsträger den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) und ein Registrierungsschreiben von der BStBK.
Informationstechnischer Hintergrund
[i]Zugriff auf die Plattform direkt aus der Fachsoftware herausDer Zugriff auf die Steuerberaterplattform und das beSt erfolgen über eine integrierte Schnittstelle direkt aus der Fachsoftware heraus. Die informationstechnische Architektur ist i. S. des New-Work-Ansatzes auch für eine mobile N...