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Weiterführende Informationen und Erkenntnisse zur Steuerberaterplattform
Plattform wird über sehr hohen Vertraulichkeitsfaktor im digitalen Ökosystem verfügen
Der Betrieb der Steuerberaterplattform, der am aufgenommen wird und dann für alle Berufsträger mit der Pflicht zur passiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verbunden sein wird, obliegt der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit (§ 86 Abs. 2 Nr. 10 und 11 Steuerberatungsgesetz – StBerG). Für die technische Entwicklung wurde die DATEV eG beauftragt. Daher nehmen jene Akteure – die Bundessteuerberaterkammer und die DATEV eG – eine besondere Stellung und eine Supervisor-Perspektive in einer empirischen Erhebung auf der Grundlage von Experteninterviews ein, die die Autorin im Frühjahr 2022 durchgeführt hat. Der Blick dieser Akteure auf die Steuerberaterplattform und ihre Sachkenntnis sind ebenso Gegenstand des Beitrags wie aktuelle Informationen, die auf die gegenwärtige Relevanz der Thematik für den steuerberatenden Berufsstand aufmerksam machen.
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I. Erstregistrierung zum Jahreswechsel 2022/2023
[i]PriorisierungIm Rahmen der Erstregistrierung (§ 86c Abs. 1 StBerG) sind mehr als 101.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (vgl. Berufsstatistik 2021 der BStBK) auf der Steuerberaterplattform zu erfassen. [i]Zur Berufsstatistik Simon, NWB 30/2022 S. ...