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FG Düsseldorf | Anrechnung einer im Kanton Luzern erhobenen Erbschaftsteuer auf die deutsche Schenkungsteuer
Wird eine Schenkung nach ausländischem Recht (hier: Schweiz) mit Erbschaftsteuer belastet, weil die schenkende Person binnen kurzer Zeit nach der Schenkung verstirbt, ist die Steuer auf die deutsche Schenkungsteuer nach § 21 ErbStG anzurechnen.S. 620
Die Klägerin ist für einen Schweizer Arbeitgeber tätig und unterhält Wohnsitze sowohl in Luzern als auch in Deutschland. Im Januar 2021 erhielt sie vom in Luzern wohnhaften Schenker eine Schenkung (Geld in CHF). Auf die von der Klägerin eingereichte Schenkungsteuererklärung hin setzte das Finanzamt Schenkungsteuer gegen die Klägerin fest. Der Schenker verstarb im März 2021. Die Klägerin legte Einspruch [i]Teleologische Extension gebietet Anrechnung ausländischer Steuer für gleichen Lebenssachverhalt trotz anderer Steuerart ein und machte die Anrechnung der in der Schweiz festgesetzten Steuer nach § 21 ErbStG geltend. Das Finanzamt vert...