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OLG Frankfurt/M. 25.05.2022 4 U 310/19, NWB 33/2022 S. 2322

Insolvenzanfechtung | Anfechtung von Dividendenzahlungen

Der Insolvenzverwalter kann Dividendenzahlungen an Aktionäre nach rechtskräftiger Nichtigerklärung des der Auszahlung zugrunde liegenden Gewinnverwendungsbeschlusses anfechten (§ 134 InsO). § 62 Abs. 1 Satz 2 AktG (Haftung der Aktionäre für die Rückgewähr von zu Unrecht erhaltener Gewinnanteile nur bei Vorsatz oder fahrlässigem Nichtwissen fehlender Bezugsberechtigung) steht einem entsprechenden Rückforderungsanspruch auch gegenüber gutgläubigen Aktionären nicht entgegen.

Anmerkung:

Im Streitfall verlangte der Insolvenzverwalter Rückzahlungen von Dividendenausschüttungen für die Jahre 2009–2012, denen jeweils auch ein entsprechender Gewinnverwendungsbeschluss des Folgejahrs zugrunde lag. Die im Insolvenzverfahren neu erstellten Abschlüsse ergaben anstelle der zuvor jährlich in der Bilanz ausgewiesen Gewinne jetzt Jahresfeh...

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