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OLG Düsseldorf 12.05.2022 3 Wx 3/22, NWB 33/2022 S. 2322

GmbH | Übergang einer UG zu einer regulären GmbH

Bei der Kapitalerhöhung der UG auf das Mindeststammkapital der regulären GmbH von 25.000 € oder mehr müssen auf das Stammkapital insgesamt wenigstens 12.500 € eingezahlt sein.

Anmerkung:

Die bei einer Kapitalerhöhung (§ 56a i. V. mit § 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG) nach dem Wortlaut an sich nur erforderliche Einzahlung von einem Viertel des Erhöhungsbetrags reicht dann (und insoweit) nicht aus, wenn die Summe der schon eingezahlten Einlagen und des Erhöhungsbetrags die Hälfte des Mindeststammkapitals nicht erreicht: In entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 2 Satz 2 GmbHG müssen auf das Stammkapital insgesamt also wenigstens 12.500 € eingezahlt sein.

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