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BFH Urteil v. - V R 138/73 BStBl 1976 II S. 307

Gesetze: UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 1

Die Durchführung einer Pauschalreise ist umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche Leistung

Leitsatz

1. Die Durchführung einer Pauschalreise ist umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche Leistung. Wird der Unternehmer bei einer solchen Veranstaltung im In- und Ausland tätig, so können stets nur die Inlandsleistungen besteuert werden.

2. Der Veranstalter von Pauschalreisen erbringt in der Regel die Reisedienstleistungen auch insoweit selbst, als andere Unternehmer auf seine Veranlassung hin den Reiseteilnehmern gegenüber tätig werden. Dies gilt auch für den Fall, daß er sich in den Allgemeinen Reisebedingungen als Vermittler bezeichnet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 307
PAAAA-91118

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 20.11.1975 - V R 138/73

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