Hinzurechnung der aufgrund einer Wertsicherungsklausel erhöhten Rentenzahlungen; keine Hinzurechnung des durch die Erhöhung der Rentenverpflichtung entstandenen Aufwands
Leitsatz
Erhöht sich die als Entgelt für den Erwerb eines Betriebs vereinbarte Rente infolge einer Wertsicherungsklausel, so sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 8 Nr. 2 GewStG auch die durch Wirksamwerden der Wertsicherungsklausel erhöhten Rentenbeträge hinzuzurechnen, soweit diese den Gewinn aus Gewerbebetrieb gemindert haben. Nicht hinzuzurechnen ist der Aufwand, der dem Unternehmen durch die Erhöhung der Rentenverpflichtung entstanden ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 297 LAAAA-91115
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.