Hinzurechnung der aufgrund einer Wertsicherungsklausel erhöhten Rentenzahlungen; keine Hinzurechnung des durch die Erhöhung der Rentenverpflichtung entstandenen Aufwands
Leitsatz
Erhöht sich die als Entgelt für den Erwerb eines Betriebs vereinbarte Rente infolge einer Wertsicherungsklausel, so sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 8 Nr. 2 GewStG auch die durch Wirksamwerden der Wertsicherungsklausel erhöhten Rentenbeträge hinzuzurechnen, soweit diese den Gewinn aus Gewerbebetrieb gemindert haben. Nicht hinzuzurechnen ist der Aufwand, der dem Unternehmen durch die Erhöhung der Rentenverpflichtung entstanden ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 297 LAAAA-91115
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