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BFH 15.03.2022 V R 34/20, StuB 16/2022 S. 637

Umsatzsteuer | Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk

(1) Entstehen Selbstkosten i. S. von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für entgeltliche Lieferungen wie auch für unentgeltliche Wertgaben nach § 3 Abs. 1b UStG, sind diese entsprechend § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen. (2) Müssen aufgrund einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einem Blockheizkraftwerk die Selbstkosten auf den Strom und die Wärme aufgeteilt werden, hat die Aufteilung im Regelfall nicht nach der erzeugten Menge an elektrischer und thermischer Energie (in kWh), sondern nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) zu erfolgen (entgegen Abschnitt 2.5 Abs. 22 Satz 6 UStAE; Bezug: § 3 Abs. 1b, § 10 Abs. 4, § 15 Abs. 4 UStG; Art. 74 MwStSystRL).

Praxishinweise

Die Bemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG bestimmt sich nach den Selbstkosten, wenn der Unternehmer einen Gegenstand (hier: die Biogasanlage) für unterschiedliche Zwecke (hier: die entgeltliche Stromlieferung und die unentgeltliche Zu...

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