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NWB BB 9/2022 S. 256

Grundsteuerreform: Bei Nicht-Einhaltung der Frist drohen Zuschläge

Die Grundsteuerreform betrifft grds. alle Eigentümer. Sie müssen nach aktuellem Stand bis Ende Oktober 2022 alle für die Reformierung der Steuer notwendigen Daten an das Finanzamt übermitteln. Dabei sollte man darauf achten, die Frist nicht zu überschreiten. Je angefangenem Monat Verzug werden 0,25 %, also mindestens 25 € Verspätungszuschlag, fällig.

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