Grundsätze über Berücksichtigung von Kfz-Aufwendungen bei Geh- und Stehbehinderten auch anzuwenden, wenn diese Aufwendungen bei einem Steuerpflichtigen entstanden sind, auf den der Körperbehinderten-Pauschbetrag übertragen worden ist
Leitsatz
1. Die Rechtsprechung des Senats über die Berücksichtigung von Kfz- Aufwendungen bei schwer geh- und stehbehinderten Körperbehinderten ist auch in Fällen anzuwenden, in denen diese Kosten nicht bei dem Körperbehinderten, sondern bei einem Steuerpflichtigen entstanden sind, auf den der steuerfreie Pauschbetrag für Körperbehinderte nach § 26 Abs. 5 Satz 2 LStDV übertragen worden ist.
2. Zur Bemessung der als außergewöhnliche Belastung anzuerkennenden Kfz-Aufwendungen in diesen Fällen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1975 II Seite 825 JAAAA-91091
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