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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 14125/19

Gesetze: EStG § 50a Abs 4

Haftungsbescheid gegen ausländische Vergütungsschuldner nach § 50 a EStG für künstlerische Darbietung

Leitsatz

§ 50 a Abs. 4 Satz 1 EStG ist in Anwendbarkeit und Auslegung der Rechtsprechung des BFH und des EuGH europarechtskonform.

Einer Einbbehaltungs- und Abführungspflicht nach § 50 Abs. 4 EStG steht nicht entgegen, dass es sich bei den engagierten Künstlern um Ensembles handelt, die nach der Behauptung des Vergütungsschuldners durch ausländische Mittel gefördert worden sind.

Der Einbehaltungs- und Abführungspflicht stehen die Regelungen der DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen Wohnsitzstaaten der Künstler und dem Sitzstaat des Vergütungsschuldners nicht entgegen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGNI:2021:0715.11K14125.19.00

Fundstelle(n):
DStR 2022 S. 10 Nr. 48
DStRE 2022 S. 1480 Nr. 24
StB 2022 S. 267 Nr. 9
XAAAJ-19678

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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 15.07.2021 - 11 K 14125/19

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