Abschlagszahlungen auf Finanzierungsbeihilfen des Grünen Plans sind nur dann Betriebsschulden, wenn die Rückzahlungsverpflichtung eine ernsthafte wirtschaftliche Belastung darstellt
Leitsatz
Abschlagszahlungen, die eine Molkerei auf die später festzusetzende endgültige Finanzierungsbeihilfe zur Strukturverbesserung der Molkereiwirtschaft aus Mitteln des Grünen Plans erhält, können bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf Stichtage vor der Erteilung des endgültigen Bewilligungsbescheids als Betriebsschuld abgezogen werden, sofern die Rückzahlungsverpflichtung am Stichtag eine ernsthafte wirtschaftliche Belastung darstellt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1975 II Seite 657 VAAAA-91074