Förderung der Elektromobilität | Ressortabstimmung zum neuen Umweltbonus ab 2023 eingeleitet (BMWK)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am den Entwurf der novellierten Förderrichtlinie zum Umweltbonus zur Abstimmung an die übrigen betroffenen Ministerien der Bundesregierung gesandt.
Der Entwurf basiert auf den Eckpunkten, auf die sich die Bundesregierung am verständigt hatte (s hierzu unsere Online-Nachricht v. 27.7.2022).
Danach sind ab dem Unternehmen von der Förderung ausgenommen. Neben Privatpersonen sollen nun jedoch auch gemeinnützige Organisationen weiterhin vom Umweltbonus profitieren können.
Nach Abschluss der Ressortabstimmung muss die novellierte Förderrichtlinie von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft werden. Abschließend wird die novellierte Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Herbst 2022 in Kraft treten. Für das Jahr 2023 stehen Mittel in Höhe von 2,1 Milliarden EUR zur Verfügung, für 2024 1,3 Milliarden EUR.
Fragen und Antworten zum Umweltbonus sind auf der Homepage des BMWK veröffentlicht.
Quelle: BMWK, Pressemitteilung v. 11.8.2022 (il)
Fundstelle(n):
JAAAJ-19635