Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues zu Berufsträgern und Gesellschaftern in der Sozialversicherung
Bundessozialgericht entwickelt seine Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht und Haftung weiter
Schritt für Schritt werden sämtliche Berufsgruppen der freien Berufe in die sozialversicherungsrechtliche Prüfung durch das Bundessozialgericht (BSG) genommen. Freien Berufen wird zwar ein besonderes Maß an Ausbildung und fachlicher Fertigkeit zugesprochen, was mit einer gleichermaßen freien und ungebundenen Berufsausübung korrespondiert. Aber diese berufsrechtliche Bewertung findet jedenfalls nach Ansicht des Bundessozialgerichts keinen sozialversicherungsrechtlichen Niederschlag. Dies machen die erst kürzlich vom Gericht (, B 12 R 4/20 R und B 12 KR 5/20 R, Terminbericht Nr. 25/22) entschiedenen Fälle deutlich. In diesen hat das BSG über die Übernahme des für die Mindesthaftpflichtversicherung von angestellten Rechtsanwälten jeweils aufzuwendenden Versicherungsbeitrags als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, die sozialversicherungsrechtlichen Maßstäbe, die für Rechtsanwälte in Gesellschafter-Geschäftsführerpositionen gelten, und darüber hinaus über die Haftung einer Gesellschafterin einer aufgelösten Außen-GbR für eine der Gesellschaft gegenüber bestehenden Beitragsforderung geurteilt.