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NWB Nr. 33 vom Seite 2308

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen im Fokus

Dr. Sebastian Mirbach und Marius Thelen

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2324Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, erhöhen gem. § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG bekanntlich anteilig den Hinzurechnungsbetrag des § 8 Nr. 1 GewStG. Gerade diese beiden Hinzurechnungstatbestände haben in den letzten Jahren die Rechtsprechung in besonderem Maße beschäftigt und die Finanzverwaltung zuletzt auch zu einer Ergänzung der einschlägigen gleich lautenden Ländererlasse veranlasst.

Zugehörigkeit zum fiktiven Anlagevermögen

[i]Schöneborn, Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen, Grundlagen, NWB TAAAE-52365 In der Rechtsprechung zeichnet sich ab, dass in einem Großteil der Fälle die Zugehörigkeit der angemieteten Wirtschaftsgüter zum fiktiven Anlagevermögen das entscheidende Kriterium darstellt. Nach ertragsteuerlichen Grundsätzen ist mittels der voraussetzungslosen Eigentümerfiktion festzustellen, ob es sich bei den Wirtschaftsgütern um Anlage- oder Umlaufvermögen handeln würde, wenn sie sich im Eigentum des Mieters befänden. Dabei ist vor allem darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter für die Geschäftstätigkeit dauerhaft vorgehalten werden müssen.

Hinzurechnungen in Durchleitungsfällen

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