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Verfahrensrecht | Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen (BFH)
Steuerbescheide, mit denen eine
positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des
Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von
Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt und auch keine
Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe von Steuerforderungen
beeinflussen, welche zur Tabelle anzumelden sind (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 125 Abs. 1 AO ist ein Verwaltungsakt nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist. Gemäß § 87 InsO, der über die Verweisung in § 251 Abs. 2 Satz 1 AO auch für das Besteuerungsverfahren zu beachten ist, können Insolvenzgläubiger ih...BStBl II 2005, 246