Befreiung nichtbundeseigener Eisenbahnunternehmen von der Beförderungsteuer führt nicht zu steuerfreien Bezügen im Sinne des § 3 Ziff. 11 EStG
Leitsatz
Bezüge aus öffentlichen Mitteln i.S. von § 3 Nr. 11 EStG setzen offene Verausgabung nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorschriften voraus. Der Senat hält daran fest, daß die Freistellung nichtbundeseigener Eisenbahnunternehmen von der Entrichtung von Beförderungsteuer nicht zu steuerfreien Bezügen aus öffentlichen Mitteln geführt hat (vgl. , BFHE 106, 438, BStBl II 1972, 839).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1975 II Seite 577 IAAAA-91061